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Wichtige Informationen für unsere EBICS-Kunden

Wir möchten Sie über die Abschaltung diverser Formatversionen für SEPA / AZV informieren. Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre derzeit genutzte Zahlungsverkehrssoftware resp. Ihre ERP-Programme aktuell sind, um den neuen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.

Information zur zeitlichen Verschiebung bei Formatänderungen

Die bisher für den 14. November 2026 vorgesehene verpflichtende Frist zur Umstellung der Adressdaten wurde bis auf Weiteres verlängert. Hintergrund ist, dass internationale Zahlungsverkehrsgremien kurzfristig entschieden haben, unter anderem die Migrationsfrist zur Umsetzung neuer Zahlungsnachrichten nach ISO 20022 zu verlängern. Das betrifft zum Beispiel die verpflichtende Nutzung von strukturierten Adressdaten sowie die geplante Abkündigung der Altformate aus den Bereichen SEPA-Zahlungsverkehr, Auslandsüberweisungen (DTAZV-Format) und Euro-Eilüberweisungen.

Ein neues Enddatum steht noch nicht fest. Abschließende Regelungen werden derzeit geprüft. Wir informieren Sie an dieser Stelle über neue Entwicklungen.

Sie sollten Ihre Umstellung jedoch wie geplant fortführen und weiterhin möglichst bis Anfang November 2026 abschließen. Einzelne Länder werden strukturierte Adressdaten zukünftig ab dem ursprünglichen Stichtag im November 2026 fordern und daher Zahlungsaufträge mit unstrukturierten Adressdaten ablehnen.

'End of LifeCycle' für verschiedene Formatversionen

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) veröffentlicht unter https://www.ebics.de/de/datenformate/format-lifecycle Informationen zum sogenannten 'LifeCycle' der verschiedenen Formatversionen; für mehrere Formatversionen wurde nun in der DK ein 'End of LifeCycle' im Jahr 2026 festgelegt. 

Abkündigung von SEPA-Formatversionen

Ab dem 14.11.2026 (00:01 Uhr) werden folgende SEPA-Formatversionen nicht mehr unterstützt: 

  • pain.001.001.03 / pain.008.001.02 / pain.002.001.03 (GBIC_1)
  • pain.001.001.03 / pain.008.001.02 / pain.002.001.03 (GBIC_2)
  • pain.001.001.03 / pain.008.001.02 / pain.002.001.03 / pain.001.001.08 (für SCT Inst) (GBIC_3)
  • pain.001.001.09 (für SCT Inst) (GBIC_3)

Abkündigung von Formatversionen für Euro-Eilüberweisungen

Ab dem 14.11.2026 (00:01 Uhr) werden folgende Formatversionen für Euro-Eilüberweisungen von uns nicht mehr unterstützt:

  • pain.001.001.03 (GBIC_1)
  • pain.001.001.03 (GBIC_2)
  • pain.001.001.03 (GBIC_3)


Wir bitten Sie, die Version Ihrer einzureichenden Zahlungsaufträge bis spätestens zum November 2026 zu ändern. Gegebenenfalls ist hierfür ein Update bzw. eine Umstellung Ihrer verwendeten ZV-Software notwendig. Kontaktieren Sie hierzu bitte den entsprechenden Ansprechpartner für den Support Ihrer Zahlungsverkehrssoftware.

Abkündigung des DTAZV-Formats

Für elektronische Einreichungen von Auslandszahlungen wurde von der Deutsche Kreditwirtschaft (DK) folgendes Kundenformat festgelegt: pain.001.001.09 XAZV. Die Definition des Formats erfolgte auf Basis des ISO 20022-XML- Standards. Damit nutzen der Auslandszahlungs- und SEPA-Zahlungsverkehr künftig denselben Standard als Grundlage. 

Das neue Format bietet diverse Vorteile im Vergleich zum DTAZV-Format, wie zum Beispiel einen effizienteren Nachrichtenaustausch, mehr Transparenz und eine höhere Datenqualität. Es basiert auf einer einheitlichen Struktur und ermöglicht, umfangreichere Zahlungsdaten sowie strukturierte Adressdaten auch bei internationalen Zahlungsaufträgen zu übertragen. 

Während der Übergangszeit bis zur Abschaltung des alten Formats am 12. November 2026 können beide Formate (DTAZV und pain.001.001.09 XAZV) zur Einreichung von Auslandszahlungen entgegengenommen und verarbeitet werden. 

Falls Sie das neue Format vorab schon nutzen oder testen möchten, kommen Sie gerne auf uns zu – gerne schalten wir die Auftragsart „AXZ” am EBICS-Bankrechner für Sie frei. 

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