VR-Bank Südwestpfalz eG
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Ausschnitt eines Überweisungsbeleges, auf dem ein Füllfederhalter liegt.

Wichtige Informationen zu den gesetzlichen Änderungen bei Überweisungen

Ab dem 05.10.2025 treten für Sie relevante Neuerungen in Kraft, durch die sich die Abläufe von Überweisungen, Echtzeitüberweisungen, Sammelüberweisungen, Daueraufträgen und Terminüberweisungen ändern werden.
Über diese Änderungen möchten wir Sie deshalb rechtzeitig informieren.

Neue Verordnung zur Echtzeitüberweisung für die gesamte Europäische Union

  •  Echtzeitüberweisungen können künftig über alle bekannten Überweisungswege beauftragt werden, nicht mehr nur im Online-Banking – somit sind diese dann auch per Überweisungsbeleg und an den Selbstbedienungsterminals durchführbar
  •  Auch Daueraufträge und Terminüberweisungen können künftig als Echtzeitaufträge erteilt werden
  •  Die aktuell gültige Betragsgrenze entfällt – somit können Sie Echtzeitüberweisungen ab Oktober in unbegrenzter Höhe beauftragen.
    Die vereinbarten Limite im Online-Banking bleiben bestehen.
  • Eine Echtzeitüberweisung kostet nicht mehr als eine Standard-Überweisung
  • Die Ausführung erfolgt rund um die Uhr – auch an Feiertagen und am Wochenende

Beispiele für die Ergebnisse der Empfängerüberprüfung

Eingabe der ZahlendenBei Empfängerbank hinterlegte StammdatenErgebnis der EmpfängerüberprüfungHinweis
Max MustermannMax Mustermann und Marlene MustermannÜbereinstimmungBei einem Gemeinschaftskonto reichen Vor- und Nachname einer Person für eine Übereinstimmung aus.
max mustermann
Max MustermannÜbereinstimmungGroß- und Kleinschreibung spielt keine Rolle.
M. MustermannMax MustermannNahezu ÜbereinstimmungWenn bei einem Vornamen nur die Initialen verwendet werden, führt das zu einem nahezu übereinstimmenden Ergebnis; in dem Fall wird ein Namensvorschlag von der Empfängerbank übermittelt.
Max MusttermannMax MustermannNahezu ÜbereinstimmungKleine Fehler wie Tippfehler oder vertauschter Buchstabe etc. führen zu einem nahezu übereinstimmenden Ergebnis; in dem Fall wird ein Namensvorschlag von der Empfängerbank übermittelt.
Marlene MustermannMax MustermannKeine ÜbereinstimmungZu große Abweichung führt zu keiner Übereinstimmung.
Elektro GmbHMax MustermannKeine ÜbereinstimmungSofern der Handelsname vom Kontoinhaber abweicht und bei der Empfängerbank keine zusätzlichen Namensangaben hinterlegt sind, führt dies zu keiner Übereinstimmung.
Max MustermannMax MustermannPrüfung nicht möglichEingegebener Name des Zahlungsempfängers konnte nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen bei der Zahlungsempfängerbank abgeglichen werden. Dies kann vorkommen, wenn die Empfängerbank diesen Service nicht anbietet oder wenn ein technisches Problem besteht oder wenn für das Empfängerkonto keine Prüfung möglich ist.
  • Wenn die Angaben nicht oder nicht vollständig übereinstimmen

Ergibt die Empfängerüberprüfung, dass die bei der Empfängerbank hinterlegten Daten nicht oder nur nahezu mit Ihren Angaben übereinstimmen, informieren wir Sie über die möglichen Folgen, wenn Sie den Überweisungsauftrag dennoch freigeben. Banken weisen keine Zahlung auf Grundlage des Ergebnisses der Empfängerüberprüfung ab. Sie als Zahler entscheiden vielmehr selbst, ob Sie die Überweisung trotzdem ausführen, sie gegebenenfalls korrigieren oder neu einreichen. Die Gründe, die bisher zu einer Abweisung in der Zahlungsverarbeitung durch eine Bank geführt haben, gelten dabei weiterhin.


  • Wenn die Empfängerüberprüfung einmal nicht durchgeführt werden kann

Wenn die Empfängerüberprüfung aufgrund vorübergehender technischer Probleme nicht durchgeführt werden kann, können Sie den Vorgang gegebenenfalls später erneut versuchen. Es gibt aber auch Fälle, bei denen die Empfängerüberprüfung nicht möglich ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Zielkonto kein Zahlungskonto ist oder wenn die Bank des Zahlungsempfängers diese Überprüfung nicht unterstützt oder wenn die Bank außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ansässig ist. In diesen Fällen werden Sie als Zahler darauf hingewiesen, dass der eingegebene Name des Zahlungsempfängers nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen bei der Zahlungsempfängerbank abgeglichen werden konnte. Sie können dann entscheiden, ob Sie die Überweisung dennoch ausführen lassen wollen.

Empfängerüberprüfung (Verification of Payee)

Die neue Empfängerüberprüfung ist gesetzlich für alle Standard-, Echtzeit- und Dauerüberweisungen mit Ausführung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verpflichtend. Hierbei wird die Übereinstimmung von Zahlungsempfänger und Kontoinhaber anhand IBAN und Name geprüft, um betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen zu verhindern.

Folgenden Rückmeldungen können Sie als Zahler erhalten, nachdem bei einer Überweisung die Prüfung des Empfängernamens stattgefunden hat:

  • Übereinstimmung (match): Der eingegebene Empfängername stimmt vollständig mit dem bei der Empfängerbank hinterlegten Namen überein.
  • Nahezu Übereinstimmung (close match): Der eingegebene Empfängername stimmt nahezu mit dem bei der Empfängerbank hinterlegten Namen überein. Dieser Fall tritt zum Beispiel ein bei richtigem Namen, aber kleinen Tippfehlern, bei der Eingabe von Initialen oder bei Eingabe nur eines Namensteils (lediglich Eingabe des Nachnamens).
  • Keine Übereinstimmung (no match): Der angegebene Empfängername stimmt nicht mit dem bei der Empfängerbank hinterlegten Kontonamen überein. Dies kann neben Eingabe des falschen Namens auch bei größeren Tippfehlern Ø  passieren oder bei Eingabe des Firmennamens, obwohl das Konto auf den Namen des Firmeninhabers lautet.
  • Keine Rückmeldung möglich (not possible oder applicable): Aus verschiedenen Gründen kann kein Prüfergebnis geliefert werden.

Die Prüfung des Empfängernamens erfolgt zeitnah. Nach Kenntnisname des Ergebnisses der Überprüfung können Sie dann entscheiden, ob Sie den Auftrag freigeben oder stornieren möchten. Bei der Rückmeldung „close match“ wird Ihnen außerdem eine Korrekturmöglichkeit angezeigt, sodass Sie den Namen gegebenenfalls korrigieren können. Grundsätzlich ist es auch möglich, Aufträge freizugeben, bei denen Ihnen die Prüfergebnisse „close match“ und „no match“ zurückgeliefert werden.

  • Sie entscheiden bei Sammelüberweisungen

Als Firmenkundin oder Firmenkunde können Sie bei Sammelüberweisungsaufträgen in Euro und bei Sammelaufträgen mit Echtzeitüberweisungen in Euro jeweils bei der Einreichung entscheiden, ob eine Empfängerüberprüfung vorgenommen werden soll (Nutzung = sogenanntes „Opt-in“) oder nicht vorgenommen werden soll (Abwahl = sogenanntes „Opt-out“). Bei einzelnen Überweisungen können Sie aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht auf die Empfängerüberprüfung verzichten.


Somit ergibt sich folgender Ablauf von Überweisungen mit Empfängerprüfung:

  • Einreichung des Zahlungsauftrags
  • Automatische Empfängerprüfung
  • Rückmeldung des Ergebnisses an den Auftraggeber
  • Entscheidung über Freigabe, Korrektur oder Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber
  • Überweisung wird durchgeführt oder nicht durchgeführt

Besonderheiten bei Sammelüberweisungen

Firmenkunden können bei Sammelüberweisungen und Sammel-Echtzeitüberweisungen entscheiden, ob die Empfängerüberprüfung durchgeführt werden soll („Opt-in“), oder ob Sie auf die Empfängerüberprüfung verzichten möchten („Opt-out“). Bei einem Verzicht der Empfängerüberprüfung ändert sich nichts an dem aktuellen Ablauf der Sammelüberweisung.

Ein Sammelauftrag kann nur vollständig durchgeführt oder abgelehnt werden. Sollten also bei der Empfängerüberprüfung unterschiedliche Ergebnisse geliefert werden, können nicht einzelne Zahlungen aus der Sammelüberweisung ausgeführt und andere Zahlungen daraus nicht ausgeführt werden.

Self-Check für Firmenkunden

Überweisungen durchführen

  • Interne Prozesse und Abläufe überprüfen, ggf. neuen Prozess zur Bewertung des Ergebnisses der Empfängerprüfung hinzufügen
  • Eigene Überweisungsvorlagen auf Gültigkeit überprüfen
  • Über Nutzung Opt-out für Überweisungssammler entscheiden
  • Ggf. eingesetzte Zahlungsverkehrssoftware aktualisieren

Überweisungen empfangen

  • Rechnungsbeleg überprüfen und ggf. separate Information mit Nennung des korrekten Kontoinhabernamens hinzufügen
  • Evtl. vorhandene Zahlscheinvorlagen überprüfen


 

Besonderheiten bei der Nutzung des EBICS-Verfahrens und der Nutzung einer Zahlungsverkehrssoftware:

  • Alle Unterzeichner müssen das Prüfergebnis zur Kenntnis nehmen. Daher muss die eingereichte und geprüfte Datei nochmals im 4-Augen-Prinzip über die Verteilte elektronische Unterschrift autorisiert werden.
  • Das Ergebnis der Empfängerprüfung wird am EBICS-Bankrechner bereitgestellt und muss von Ihnen aktiv abgerufen werden. Bei Sammelüberweisungen enthält dieser die Ergebnisse aller einzelnen Posten. Nach Kenntnisnahme des Ergebnisses kann der Auftrag per elektronischer Unterschrift autorisiert werden.
  • Bei Nutzung einer Zahlungsverkehrssoftware informieren Sie sich bitte rechtzeitig, ob von dem Softwarebetreiber alle notwendigen Funktionen bereitgestellt werden.
  • Bei Nutzung unserer Zahlungsverkehrssoftware Profi cash achten Sie bitte darauf, dass Sie alle bereitgestellten Updates installieren. Die Nutzung der Empfängerüberprüfung ist nach dem Update auf die Version 13 möglich.

Bei den EBICS-Prozessen gilt: Wenn Sie die Empfängerüberprüfung nicht nutzen möchten, können Sie weiterhin mit den bisher genutzten EBICS-Auftragsarten arbeiten. Für die Empfängerüberprüfung ist es erforderlich, neue Auftragsarten zu nutzen. Diese müssen durch das von Ihnen verwendete Software-Produkt unterstützt werden. Hierzu könnte ein Update der Software erforderlich sein. Gehen Sie hierzu ggf. auf Ihren Software-Hersteller zu.

Wenn Sie eine Datei über eine Zahlungssoftware mit EBICS einreichen, haben Sie als Firmenkundin oder -kunde die Wahl, die Empfängerüberprüfung zu nutzen oder die Datei wie bisher ohne Überprüfung zu verarbeiten.

Bei den FinTS-Prozessen müssen Sie unabhängig von der Nutzung der Empfängerüberprüfung handeln: Hier ändern sich die Prozesse auch für den Fall, dass eine Überweisungsbeauftragung ohne Empfängerüberprüfung gewünscht ist. Bei FinTS ist es somit in jedem Falle erforderlich, dass das verwendete Software-Produkt die entsprechenden neuen FinTS-Geschäftsvorfälle und -Prozesse unterstützt. Gehen Sie bezüglich eines Updates der Software deshalb ggf. auf Ihren Software-Hersteller zu.

Für die Nutzung der Empfängerüberprüfung mit EBICS wurden neue Auftragsarten zur Einreichung der Überweisungen geschaffen:

GeschäftsvorfallEBICS V 3.0 ff
BTF-Parameter
EBICS V 2.5
Auftragsart
SEPA-Überweisung ohne VOP-Prüfung (Opt-out)SCT//VOO/pain.001/ oder SCT///pain.001/ CCT

SEPA-Echtzeitüberweisung ohne VOP-Prüfung (Opt-Out)

SCI//VOO/pain.001/ oder SCT///pain.001/ CIP
SEPA-Überweisung mit VOP-Prüfung (Opt-In) 

SCT//VOI/pain.001/

 

CTV
SEPA-Echtzeitüberweisung mit VOP-Prüfung (Opt-In) SCI//VOI/pain.001/ CIV
VOP Status Report (1..n pain.002-Nachrichten in zip-Container) REP/DE/VOP/pain.002/ZIP VPZ

Prozesse stehen ab dem 5. Oktober 2025 bereit

Die neuen EBICS-Auftragsarten bzw. auch die BTF-Parameter sowie die neuen FinTS-Geschäftsvorfälle und -Prozesse stehen ab dem 5. Oktober 2025 zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt können z. B. Dateien mit den neuen EBICS-Auftragsarten für eine Empfängerüberprüfung eingereicht werden. Die Nutzung dieser neuen Auftragsarten/Prozesse vor dem 5. Oktober 2025 führt zu einer Abweisung der eingereichten Datei. Stellen Sie also Ihre Prozesse zum 5. Oktober 2025 um, sofern dies nicht automatisiert durch das von Ihnen verwendete Software-Produkt erfolgt.

Hinweis

Die Umsetzung der Empfängerüberprüfung startet ab dem 5. Oktober 2025. Dafür aktivieren die Banken und Sparkassen sukzessive die neue Empfängerüberprüfung. Deshalb kann es vorkommen, dass die Empfängerüberprüfung bei Überweisungen an einige Kreditinstitute in den ersten Tagen noch nicht möglich ist.

Informationen zur Zustimmungskampagne

Warum ist die Zustimmungskampagne notwendig?

Aufgrund des BGH-Urteils vom 27.04.2021 müssen Änderungen in unseren AGB, Sonderbedingungen sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis durch eine Zustimmung des Kunden wirksam vereinbart werden. Die Anpassungen in den Sonderbedingungen zum Zahlungsverkehr und im Preis- und Leistungsverzeichnis bedürfen daher einer aktiven Kundenzustimmung.

Wie erfolgt die Einholung der Zustimmung zu den Änderungen?

Wir schreiben Sie dazu über die uns zu Verfügung stehenden Wege an.

Kunden mit Onlinezugang und elektronischem Postfach erhalten ein Overlay im OnlineBanking und die Änderungen in den Bedingungen und dem neuen Preis- und Leistungsverzeichnis in Ihr elektronisches Postfach. Kunden ohne elektronisches Postfach oder mit bestimmten Vertretungsregelungen erhalten das Anschreiben per Post. Für beide Wege ist ein QR-Code bzw. ein Link im Anschreiben enthalten, worüber die Zustimmung erfolgen kann. Die PIN dient zur Sicherstellung, dass ausschließlich Sie persönlich den Link aufrufen und zustimmen können.
Kunden mit elektronischem Postfach müssen die Unterlagen bei Zustimmung nicht erneut herunterladen, da diese bereits mit dem Anschreiben in das elektronische Postfach eingestellt wurden. Kunden mit Anschreiben per Post müssen die Unterlagen zwingend vor Zustimmung herunterladen (Zwangsdownload), damit wir unserer Pflicht zur Bereitstellung der Unterlagen nachkommen.
 
Für eine kleine Kundengruppe ist die Zustimmung über einen QR-Code bzw. Link nicht möglich. Diese Kunden erhalten ein individuelles Anschreiben per Post, welchem eine zu unterzeichnende Zustimmungserklärung beiliegt. Im Anschreiben ist zudem genannt, auf welchem Weg wir Ihnen die Änderungsunterlagen bereitstellen.

Welche Bedingungen ändern sich?

Die Änderungen betreffen die Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr, die Sonderbedingungen für das Onlinebanking, die Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte) sowie unser Preis- und Leistungsverzeichnis. Zusätzlich erhalten einige Kunden die Sonderbedingen für die Datenfernübertragung (DFÜ).

Warum "kostenpflichtig" zustimmen?

Die Zustimmung selbst ist nicht kostenpflichtig. Die Zustimmung muss jedoch nach dem Gesetz als kostenpflichtig bezeichnet werden, weil sie sich auf entgeltliche Dienstleistungen bezieht.

Was passiert bei Nichtzustimmung?

Wenn zu einem bestimmten Stichtag noch keine Zustimmung Ihrerseits vorliegt, werden wir uns noch einmal bei Ihnen melden.

Da wir unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen aber dauerhaft nur dann halten können, wenn wir alle Kunden auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen, möchten wir Sie daher schon jetzt darauf hinweisen, dass wir uns vorbehalten, das von den Änderungen betroffene Girokonto zu kündigen, wenn wir Ihre Zustimmung nicht erhalten. 

Handreichungen für Ihre Umstellung

Mustertext für Ihre Rechnungen

Mit diesem Mustertext können Sie Ihre Geschäftspartner und Zahler in Ihren Rechnungen informieren. Fügen Sie Ihren Namen gemäß dem öffentlichen Verzeichnis, in dem Ihr Unternehmen eingetragen ist (für gewöhnlich Handelsregister oder vergleichbare Register sie zum Beispiel Gewerberegister) in den nachfolgenden Textvorschlag ein:

Bitte verwenden Sie zukünftig bei Überweisungen an uns als Empfängername [bitte selbst eintragen - Mein Name laut Register] exakt in dieser Schreibweise und passen Sie Ihre Überweisungsvorlagen im Online-Banking bzw. ZV-Software auf diesen Empfängernamen an.

Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben zur Betrugsprävention muss jede Bank spätestens ab dem 09.10.2025 bei der Erfassung von Standard-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eine Empfängerüberprüfung durchführen.

Um auch weiterhin eine möglichst reibungslose Verarbeitung sicherstellen zu können, muss die Schreibweise des Namens des Zahlungsempfängers exakt [bitte selbst eintragen - Mein Name laut Register] entsprechen.

Fragen und Antworten

Ich möchte die Empfängerüberprüfung nicht nutzen. Was kann ich tun?

Bei Einzel­überweisungen oder Sammel­aufträgen mit nur einer Transaktion ist die Empfänger­überprüfung verpflichtend durchzuführen, sie kann nicht ausgeschaltet werden. Firmen­kundinnen und Firmen­kunden können bei Sammel­überweisungen mit mehr als einer Transaktion die Empfänger­überprüfung optional nutzen.

Ich weiß nicht, ob meine Banking-Anwendung die Empfängerüberprüfung unterstützt. Was kann ich tun?

Von uns zur Verfügung gestellte Anwendungen wie zum Beispiel das Online-Banking oder die Banking-Software ProfiCash Version 13 werden rechtzeitig die Empfänger­überprüfung unterstützen. Für Fragen zu anderen Anwendungen wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller beziehungsweise die Herstellerin oder Lizenz­geber beziehungsweise Lizenz­geberin der Banking-Anwendung. 

Wie kann ich über den Status meiner Echtzeitüberweisung informiert bleiben?

Im Online-Banking können Sie sich über Ihre Umsatz­anzeige über den Status Ihrer Echtzeit­überweisung informieren. Im EBICS-Verfahren können Sie den Status anhand Ihrer Umsatz­informationen, Vormerk­posten oder auch im Status-Report nachvollziehen.

Was passiert, wenn die Überweisung nicht innerhalb von zehn Sekunden ausgeführt wird?

Kann eine Echtzeitüberweisung nicht innerhalb von zehn Sekunden abgeschlossen werden, wird der überwiesene Betrag Ihrem Konto automatisch wieder gutgeschrieben. Sollte in Ausnahmefällen der Ausführungsstatus nach Ablauf der Frist weiterhin unklar sein, erhalten Sie zusammen mit der Rückbuchung einen entsprechenden Hinweis. Bitte nehmen Sie in diesem Fall keine erneute Überweisung vor, bis Ihre Bank den Zahlungsstatus abschließend geprüft hat.

Gilt die Empfängerüberprüfung auch bei Eilüberweisungen und Auslandszahlungen?

Nein, Euro-Eil­überweisungen und Auslands­zahlungen unterliegen nicht den Vorgaben zur Empfänger­prüfung und können wie bisher eingereicht werden.

Gilt die Empfängerüberprüfung auch für Zahlungen auf meine eigenen Girokonten?

Unabhängig davon, ob Zahlungen auf eigene Zahlungskonten bei der VR-Bank oder bei einem anderen Kreditinstitut erfolgen, unterliegen diese der Pflicht zur Empfängerüberprüfung. 
Ausgenommen sind Nicht-Zahlungskonten, beispielsweise reine  oder Festgeld- und Sparkonten.

Haben Sie weitere Fragen?

 Sollten Sie noch Fragen zur Umsetzung der neuen Vorgaben haben, kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.

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