Zu Beginn des Jahres 2024 wurde die Idee der Gründung einer Stiftung, welche bereits seit einigen Jahren in der Überlegung war, konkreter und ausgereifter. Daraufhin beauftragte der Vorstand der Bank die Gründungsvorstände damit, im Namen der Bank eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts zu gründen. Zweck der Stiftung sollte es sein, die Region, in welcher die Bank ansässig ist und ihre Kunden sowie Mitglieder betreut, zu fördern. Aufbauend auf diesen Grundgedanken, welcher für eine Genossenschaftsbank im § 1 Genossenschaftsgesetz verankert ist, erarbeiteten die beteiligten Personen in den darauf folgenden Monaten das Konzept zur Erstellung der Stiftung, bis dann am 27.09.2024 das finale Stiftungsgeschäft durch die Vorstände der Bank unterzeichnet und an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) nach Trier versandt wurde. Nach erfolgreicher Prüfung der Behörde, erreichte uns dann am 06.11.2024 die Anerkennungsurkunde und die Stiftung war zum 15.10.2024 "geboren".