Geänderte Verarbeitungszeiten zum Jahreswechsel
Buchungen für 2025
Alle beleghaften Überweisungen, die noch 2025 verbucht werden sollen, müssen am Dienstag, den 30. Dezember bis spätestens 11:30 Uhr bei uns am Schalter abgegeben werden. Damit Ihre SEPA-Überweisungen im Jahr 2025 beim Empfänger eingehen, geben Sie die Aufträge bis Dienstag, 23. Dezember, bis 12:00 Uhr am Schalter ab.
Onlineüberweisungen
Alle SEPA-Überweisungen und Umbuchungen per Online-Banking (PIN/TAN und HBCI), die Sie erfolgreich bis zum Dienstag, den 30. Dezember, ca. 20:30 Uhr an unser Rechenzentrum übertragen, werden noch im Jahr 2025 Ihrem Konto belastet.
Bei SEPA-Überweisungen die noch in diesem Jahr 2025 den Empfängern gutgeschrieben werden sollen, müssen diese bis zum Montag, den 29. Dezember, 13:40 Uhr erfolgreich übertragen werden. Alternativ nutzen Sie die Echtzeit-Überweisung (s.u.).
Daueraufträge
Daueraufträge mit dem Ausführungsdatum 31. Dezember werden am 30. Dezember vorgezogen. Daher sind Änderungen an diesen Aufträgen nur bis zum 29. Dezember (Dauerauftrags-Überweisungen) bzw. 23. Dezember (Dauerauftrags-Lastschriften) möglich.
Echtzeit-Überweisung (SEPA Instant Payments)
Der Versand und Empfang von Echtzeit-Überweisungen ist durchgängig möglich. Beachten Sie bitte, dass ab Dienstag, 30. Dezember, ab ca. 20:30 Uhr die Zahlungen während der Jahresendverarbeitung zwischengespeichert werden. Sie werden nicht wie gewohnt sofort auf Ihrem Konto sichtbar. Nach der Jahresendverarbeitung werden die Zahlung sofort unter dem Buchungsdatum 2. Januar 2026 ausgeführt und erhalten die entsprechende Wertstellung.
Onlinebanking-Verfahren EBICS
Alle SEPA-Überweisungen, die mit dem EBICS-Verfahren beauftragt werden, müssen am Dienstag, 30. Dezember bis 17:30 Uhr erfolgreich übertragen sein, damit Sie noch im Jahr 2025 verbucht werden.
Ist es Ihnen besonders wichtig, dass Ihre SEPA-Überweisungen in diesem Jahr 2025 den Empfängern noch gutgeschrieben werden, dann müssen Sie die Zahlung bis zum Montag, den 29. Dezember, 12:50 Uhr erfolgreich übertragen haben. Bitte beachten Sie bei einer EBICS-Echtzeit-Überweisung (fachliche Aufragsarten CIP oder CIV) die Verzögerung von bis zu 15 Minuten, die durch die Übertragung aus dem EBICS-System zum Banksystem nach erfolgreicher Unterschrift anfällt.
Ist eine Belastung und Gutschrift im neuen Jahr 2026 gewünscht, dann geben Sie ein Bank-Ausführungsdatum (ab 2. Januar 2026, maximal 14 Kalendertage im Voraus) für die Datei bzw. den Auftrag an.
Freundliche Grüße
Ihre VR-Bank Südwestpfalz eG